8.02 Kranführerprüfung Kat. A – Theorie & Praktisch – 1 Tag

ZielpublikumDieser Kurs richtet sich an Kranführer (Chauffeure), welche den Grundkurs Kat. A besucht haben und über ausreichende Praxis verfügen und den SUVA Kranführerausweis Kat. A erlangen möchten.
Prüfungsinhalte• Theoretische Prüfung (schriftlich und mündlich)
• Praktische Prüfung (Anschlagen von Lasten und *Bedienen am eigenen Fahrzeug)
• Kranverordnung, Sicherheitsvorschriften
• Aufstellen von Fahrzeug- und Autokranen am Arbeitsort
• Aufgaben von Sicherheitseinrichtungen
• Kontrolle von verschiedenen Anschlagmitteln
Bemerkung*Für den praktischen Teil «Bedienen am eigenen Fahrzeug» muss der Kandidat ein Fahrzeug der Kran Kat. A mitbringen (Ausladung > 22m und / oder Hubmoment > 40mt)
Voraussetzungen• Besuchter Kranführergrundkurs Kat. A (2 Tage) oder Kranprüfung Kat. B
• Handwerkliche Erfahrung
• Gute mündliche & schriftliche Deutschkenntnisse (Niveau B1)
• Technisches Verständnis
• Gute Lernfähigkeit
• Praktische Erfahrung mit Kranen
AusbildungsnachweisSUVA-anerkannter Kranführerausweis Kat. A (Fahrzeug- und Autokrane)
PrüfungsdatenDie freien Kursdaten erfahren Sie telefonisch unter 062 511 36 10 oder online auf hfs.swiss.
PrüfungsdauerJe nach Anzahl Teilnehmer – 1/2 bis 1 Tag
PrüfungsortSchweiz. Kompetenzzentrum HFS, Industriestrasse 22, 6260 Reiden.
Ab 2 Teilnehmer ist die Durchführung vor Ort auf dem Firmenareal möglich (zuzüglich KM-Spesen CHF 0.70/km ab Reiden und zurück und falls erforderlich, 25% Zuschlag auf Samstage).
Teilnehmer3 – 6 Personen
AusbildnerPrüfungsexperten des Kompetenzzentrums
Kosten exkl. MWSTCHF 1’040.00/Pers.
Im Preis inbegriffenSchreibunterlagen, Antrag SUVA und Kranführerausweis Kat A
ParifondsMitglieder des Schweiz. Baumeisterverbandes können den Kurs beim Parifonds anmelden

Übersicht

Max. Teilnehmer
6 Personen
Kursort
HFS Reiden
Kursdauer
1 Tag
Preis
CHF 1'040.00 exkl. MWST

Hinweis:
Sollten Sie innerhalb von 30 Minuten keine Anmeldebestätigung per E-Mail erhalten, kontaktieren Sie uns telefonisch unter 062 511 36 10.